Veranstaltung: | 53. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderung bzw. Änderungen der Kassen- und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 27.01.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 11.02.2020, 12:32 |
S3: Änderung der Kassen- und Finanzordnung
Antragstext
Die 53. Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen möge
beschließen:
Änderung der Kassen- und Finanzordnung
§ 4 Abs. 2 S. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Finanzausgaben bis 1.000,00 €
verantwortet die Landesgeschäftsführer*in, bis 1.500,00 € die
Landesschatzmeister*in und bis 500,00 € die Büroleiter*in.
Begründung
Das Haushaltsvolumen des Landesverbandes hat sich in den letzten Jahren aufgrund verschiedenen Entwicklungen beinahe verdoppelt. Dazu kommen jährliche Preissteigerungen. Die Verfügungsberechtigungen im Landesverband wurde demgegenüber schon lange Zeit nicht mehr angepasst. Daraus folgt eine übermäßige Befassung des Landesvorstandes mit Finanzanträgen, die den normalen Geschäftsbetrieb betreffen. Deshalb ist eine Anpassung der Verfügungsberechtigungen angezeigt.