Veranstaltung: | 53. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 16 Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | KV Erzgebirge |
Eingereicht: | 04.02.2020, 16:31 |
Kein Raubbau an geschützten Naturflächen im Luchsbachtal durch unverantwortbare Bergbaufolgen!
Beschlusstext
Die Landesversammlung von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Sächsische
Landesregierung auf, dass Bergbauvorhaben der SME AG “Erzbergwerk Pöhla“ in der
derzeit beantragten Form nicht zu genehmigen.
Das Vorhaben in seiner jetzigen Form widerspricht nicht nur den politischen
Leitlinien für eine nachhaltige Rohstoffgewinnung und Ressourcenwirtschaft, wie
sie Bündnis 90 / Die Grünen in Sachsen durch die Landesdelegiertenkonferenz 2012
in Görlitz beschlossen hat, sondern es vernichtet und gefährdet darüber hinaus
wertvollste Naturräume, Biotope und geschützte Lebensräume in einer
Größenordnung von 50 Hektar.
Das geplante Vorhaben widerspricht in allen Aspekten den verbindlichen Vorgaben
des sächsischen Landesentwicklungsplanes, der eine bergbauliche Nutzung des in
Rede stehenden Areales bislang vollständig ausschließt.
Nach den Verheerungen des Wismutbergbaues zu DDR-Zeiten im Luchsbachtal bei
Schwarzenberg, OT Pöhla, wurde dieser vollständig zerstörte Naturraum mit
Steuermitteln von mehr als 16 Millionen Euro in vorbildlicher Weise durch
Sanierung und Renaturierung zu einem Lebensraum für unzählige Tier- und
Pflanzenarten. Darunter befinden sich dutzende Arten, die durch
Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt oder laut Rote Liste Sachsen in
ihrem Fortbestand bedroht sind.
Nach den bisherigen Planungen und den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen
des Bergbaubetreibers droht diesem unersetzlichen und nicht ausgleichbaren
Lebensraum im Naturpark Erzgebirge-Vogtland ein neuerlicher Totalverlust für
Jahrzehnte.
Bündnis 90 / Die Grünen erwarten von der Landesregierung das Vorhaben in der
jetzigen Form zurückzuweisen und keine Genehmigung für den massiven
Landschaftseingriff und Flächenverbrauch in diesem hochsensiblen Gebiet zu
erteilen.
Dabei geht es nicht um eine völlige Verhinderung des Bergbaues, sondern in
erster Linie darum, die Abholzung von 20 Hektar Wald sowie die
Flächeninanspruchnahme durch die Aufhaldung von 10 Millionen Tonnen
Aufbereitungsabfällen drastisch zu reduzieren und für die Abfalldeponierung
alternative Konzepte als Grundlage einer Genehmigungsfähigkeit des
Gesamtvorhabens vom Bergbautreiber einzufordern.
Begründung
erfolgt mündlich