Veranstaltung: | 53. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Satzungsänderung bzw. Änderungen der Kassen- und Finanzordnung |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 03.02.2020) |
Status: | Eingereicht |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Angenommen) |
Eingereicht: | 11.02.2020, 12:27 |
S1: Satzungsänderung
Antragstext
Die 53. Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen möge
beschließen:
Satzungsänderung
- § 12 Abs. 1 Satz 2 der Satzung wird nach „… Arbeit des Landesverbandes“
wie folgt ergänzt: „ und wirkt an der vorläufigen Inkraftsetzung des
Haushaltes des Landesverbandes bis zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz
mit“
Begründung
Da i.d.R. lediglich eine Landesdelegiertenkonferenz je Kalenderjahr durchgeführt wird, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Haushalt des Landesverbandes für ein ein Haushaltsjahr nicht im vorangehenden Kalenderjahr satzungsgemäß beschlossen werden kann. Dies war insbesondere in den letzten Jahren der Fall. In dieser Situation muss die Tätigkeit des Landesverbandes dann nach den Regeln der vorläufigen Haushaltsführung erfolgen. Dies ist insbesondere in Wahljahren nicht praktikabel, behindert im Ergebnis die finanzielle Handlungsfähigkeit und gefährdet so insbesondere die Wahlziele. Die Neuregelung in Form einer Änderung der Satzung und der Kassen- und Finanzordnung ermöglicht ein vorläufiges Inkraftsetzen des Haushaltes und sichert somit die notwendige Handlungsfähigkeit des Landesverbandes. Die Regelung orientiert sich an den Vorschriften des Bundesverbandes. Ein Unterschied besteht darin, dass hier zusätzlich ein Beschluss des Landesparteirates vorausgesetzt ist. Im Bundesverband ist lediglich eine Entscheidung des Bundesfinanzrates notwendig. Die Einbindung des höchsten beschlussfassenden Gremiums des Landesverbandes zwischen den Landesdelegiertenkonferenzen ermöglicht ein Höchstmaß an Einbindung und Beratung außerhalb von Parteitagen. Der Landesversammlung verbleibt wie bisher die letztgültige Beschlussfassung.